• www.h2o-tours.com
  • www.h2o-tours.com
  • www.h2o-tours.com
  • www.h2o-tours.com
  • www.h2o-tours.com
  • www.h2o-tours.com
AGB PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Reisebestimmungen

 

h2o-tours GmbH

 

1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie h2o-tours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch h2o-tours zustande. Über die Annahme, für die es keine besondere Form bedarf, unterrichten wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung / Rechnung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem von uns zur Verfügung gestellten Prospekt ergeben und auf diesen Bezug
genommen wird.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt in der Anmeldung ab, so weist h2o-tours Sie ausdrücklich darauf hin. Etwaige Änderungen werden vor der Zusendung der Reisebestäti-
gung mit Ihnen fernmündlich oder schriftlich abgeklärt. Sie können bis 10 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung den aufgeführten Änderungen widersprechen, danach wird der abweichende
Inhalt der Reisebestätigung für Sie und h2o-tours verbindlich.
1.4 Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen und damit auch für alle Zahlungsverpfl ichtungen und die Übermittlung aller relevanten Reiseinformationen an
durch ihn angemeldete Reiseteilnehmer verantwortlich.
1.5 Mit der Anmeldung werden unsere Reisebestimmmungen von Ihnen verbindlich anerkannt.

 

2. Bezahlung

2.1 Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person fällig.
2.2 Der restliche Reisepreis ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.3 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. h2o-tours wird in diesem Fall als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren
verlangen, es sei denn, daß zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.
2.4 Die Begleichung einer Rechnung hat (nur) durch den Reiseanmelder in maximal 2 Schritten zu erfolgen: 1. Anzahlung.  2. Restzahlung.

 


3. Leistungen und Preise

3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog), sowie den Reiseunterlagen (Anmeldung bzw. Reisebestätigung/Rechnung).
3.2 Nebenabreden, Abänderungen und besondere Vereinbarungen sind sowohl vom Kunden als auch von h2o-tours schriftlich zu bestätigen.
3.3. h2o-tours überprüft sorgfältig die Unterkünfte. Die Angaben dazu wurden nach bestem Gewissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offi zielle Klassifi zierung.
3.4 Das max. Reisegepäck bei Busreisen je Reisegast ist: 1 Koffer oder 1 Reisetasche (max. 15 kg), ein Sportgerät und ein Handgepäck. Wenn in der Tasche des Sportgerätes zusätzlich andere
Gegenstände verstaut sind, kann kein zusätzlicher Koffer/Reisetasche mehr transportiert werden.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.
4.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Reiseziel
oder Abreiseort einfi ndet. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
4.2.1 Bei Ferienwohnungen und Hotels: bis 43 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 10% des Reisepreises, ab 42 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 50% des Reisepreises, ab 14 Tage vor Reise- bzw.
Kursbeginn 70% des Reisepreises und ab 7 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 90% des Reisepreises.
4.3 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein Bearbeitungsentgelt von Euro 25,- pro Person verlangen, soweit wir nicht eine höhere
Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen, sowie dessen bestimmt, was wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben können. Erforderlich ist, dass die Änderungen und Umbuchungen überhaupt durchführbar sind.
4.4 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies unverzüglich mitteilt. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die
Ersatzperson den besonderen Reiserfordernissen nicht genügt oder gesetzlich Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, ist letzterer verpfl ichtet, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch Euro 25,- pauschal ohne weiteren Nachweis zu zahlen.
4.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmachung durch den Reiseveranstalter vom
Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für
die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
5.2 Mitnahme und Konsum von Drogen führt zum sofortigen Reiseausschluss.
5.3 Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:
5.3.1 Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann. Sie erhalten die eingezahlte Anzahlung umgehend zurück.
5.3.2 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten wird.
5.4 Ohne Einhaltung einer Frist bei schlechtem Wetter- bzw. Schneeverhältnissen, die eine Durchführung in Ihrem eigenen Interesse nicht erlauben.

 

6. Haftung des Reiseveranstalters

6.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspfl icht eines ordentlichen Kaufmannes für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die mitunter von unseren Buchungsstellen
abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, weil wir auf deren Entstehung keinen Einfl uss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können)
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
6.2 Fremde Beförderungsleistung
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr oder Busreiseverkehr erbracht, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, als in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach
den Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

 

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere reisevertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.2 Haftung bei Fremdleistungen und eigenen Sportprogrammen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun-
gen, Ausfl üge, fremde Beförderungsleistungen usw.). An unseren sportlichen Kursprogrammen wie Surf-, Ski- und Snowboard-Kursen nimmt jeder Kursteilnehmer auf eigene Gefahr am Unterricht
teil. An unseren Sportprogrammen, wie z. B. Rafting, Canyoning, Biking oder unseren sportlichen Wettkämpfen wie z. B. Ski- und Snowboard-Rennen und Jump-Contest, nimmt ebenfalls jeder
auf eigene Gefahr teil. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
7.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkungen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
7.4 Wir übernehmen keine Haftung bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigungen, Unglücksfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten sowie höherer Gewalt. Die Haftung der einzelnen
Unternehmer bleibt unberührt. Für bei uns ausgeliehene Sportgeräte haftet der Mieter selbst bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl.
7.5 Alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbeachten von Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers.
7.6 h2o-tours führt keine Jugendreisen durch.
Eine Betreuung von Minderjährigen während der Dauer der gebuchten Reise fi ndet nicht statt. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Reiseteilnehmern erklären sich mit Reisevertragsab-
schluss damit einverstanden, dass diese für die Dauer der gebuchten Reise unbeaufsichtigt sind. h2o-tours haftet nicht für Unfälle oder Schäden unbeaufsichtigter Minderjähriger .

 

8. h2o RidersClub (entspricht tourcard)

8.1    Die Mitgliedschaft im h2o RidersClub ist kostenpflichtig (Euro 39,- pro Kalenderjahr) und gilt jeweils vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres.
Der Beitrag wird jeweils im Januar mittels Bankeinzug von h2o-tours eingezogen.
8.2.   Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf eines Jahres automatisch, es sei denn das Mitglied kündigt bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres.
8.3   Die Leistungen des RidersClubs sind nicht übertragbar und können jedes Jahr erneut in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Pfitzenmeier Trainingsgutschein nur einmalig.)
8.4   Jedes Mitglied bekommt einen h2o-Schlüsselanhänger als Club-ID ausgehändigt. Dieser bleibt im Besitz der h2o-tours GmbH und ist nach Ablauf der Mitgliedschaft zurückzugeben. Bei Verlust des Anhängers wird eine Gebühr von Euro 15,- erhoben.
8.5   Jedes Mitglied im Ridersclub erhält 5% Rabatt auf h2o-Reisen. Davon ausgenommen sind Tagesfahrten, das Frutt-Camp und vermittelte Reisen.
Maximaler Rabatt sind Euro 25,-  Eine Akkumulation mit anderen Rabatten ist nicht möglich.
8.6   Alle weiteren Leistungen des RidersClub sind dem aktuellen h2o Programm zu entnehmen.

 

9. Allgemeines

9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
9.2 Gerichtsstand für Vollkaufl eute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
halt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist Speyer.
9.3 Wir empfehlen dringendst den Abschluss von Reiserücktrittversicherung oder Busreisen-Paket (AKS+RRV). Wir beraten Sie gerne.
9.4 Die einzelnen Abfahrtsorte, werden erst ab 25 Personen angefahren. Ansonsten werden die Zustiege durch den Veranstalter zentralisiert.

h2o-tours GmbH  -  GF Ralf Schultz  -  Hafenstr. 13  -  67346 Speyer  -  HRB Ludwigshafen 61461

 

 
webdesign by delta-events.com